Aufgaben eines qualifizierten
Datenschutzbeauftragten

Datenschutz bedeutet nicht nur regelmäßige

Sicherung Ihrer wertvollen Daten . . .
 
Nach §4f und 4g des BDSG und
$37 DSVGO sind private Stellen
ab 10 Beschäftigten, die personenbezogene
Daten verarbeiten, zur Bestellung eines
ausgebildeten und qualifizierten 
Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
 
Dazu zählt nicht nur Virenschutz sondern auch
Schutz gegen unbefugten Zugriff von außen.
 Es drohen empfindliche Strafen
 

30 Jahre Erfahrung und Kompetenz

Datenschutz - Erklärung

Wir bieten unseren Servicekunden qualifizierte Unterstützung in allen Fragen des Datenschutzes
und der Erstellung effektiver Datensicherungskonzepte gegen Datenverlust oder Diebstahl